Betriebsverfassungsrecht
Wir vertreten und beraten Betriebsräte bei
- unternehmerischen Umstrukturierungen(Ausgründungen),
- bei Lohn-Leistungs-u Prämienvereinbarungen,
- Mitarbeiterzielvereinbarungen,
- vor und in Einigungsstellen im Bereich der sozialen (§ 87 BetrVG), personellen (§§ 96,97,98 BetrVG) und wirtschaftlichen (§§ 111 bis 113 BetrVG) Mitbestimmung,
- bei der Beschäftigungssicherung
- und bei allen Streitigkeiten vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem BAG.
Wir unterstützen Initiativen zur Wahl und Verankerung von Betriebsräten in bisher oder noch betriebsratslosen Betrieben und sorgen dafür, dass die Initiatoren von Betriebsratsgründungen nicht "rausgekündigt" werden, wie z.B. beim Club Vitatop in Hamburg.