Kündigungsschutzrecht

Im Kündigungsschutzrecht nehmen wir die Interessen von Arbeitnehmern bei betriebsbedingten, verhaltensbedingten und personenbedingten Kündigungen und Änderungskündigungen wahr. Wir gehen gegen Abmahnungen vor und setzen das ganze Instrumentarium des Arbeitsrechts zur Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte ein.
Hierzu gehört neben der gerichtlichen Interessenvertretung auch die soziale Absicherung im Zusammenhang mit arbeitsgerichtlichen Vergleichen und Aufhebungsverträgen.