Mitarbeitervertretungsrecht

Da Kirchen und ihre Einrichtungen nicht dem Betriebsverfassungsrecht unterliegen vertreten wir Mitarbeitervertretungen im kirchlichen Arbeitsrecht nach den jeweilig geltenden Mitarbeitervertretungsgesetzen. Auch hier geht es wie bei den Betriebsräten um die grundlegenden Fragen von Umstrukturierungen, Ausgründungen, der Beschäftigungssicherung und vor allem um die Vertretung vor den Schlichtungs- und Schiedsstellen in sozialen und personellen (beabsichtigte Kündigungen) Mitbestimmungsfragen und bei allen sonstigen Streitigkeiten vor den Kirchengerichten und um die Vertretung der MAV gegenüber den kirchlichen Arbeitgebern.